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TheraNext
Heilmittel & Frequenz selbst wählen

Blankoverordnung

Blankoverordnungen sicher umsetzen: TheraNext wählt Heilmittel & Frequenz – die HeilM-RL-Regelampel sichert Höchstmengen und Fristen zuverlässig ab.

TheraNext Blankoverordnung – HeilM-RL-Regelampel Ablauf 1. Diagnose M54.5 ICD-10 eingeben → Diagnosegruppe WS2 Zulässige Heilmittel werden gefiltert Frist berechnet Wiedervorlage gesetzt 2. Regelampel MAX REGEL OK Einheiten & Frequenz live geprüft innerhalb Regelmenge 3. Abrechnung §302 freigeben Kein Abrechnungs- zentrum nötig absetzungssicher Blankoverordnung sicher umsetzen – HeilM-RL-Regelampel

Das Problem

Warum das im Praxisalltag wehtut

Bei der Blankoverordnung tragen Therapeut:innen die volle Verantwortung für Heilmittelwahl und Frequenz – ein Fehler bei Höchstmengen oder Fristen führt direkt zu Kassen-Absetzungen. Viele Praxen greifen dabei auf Zettelwirtschaft oder externe Tabellen zurück, weil ihr System die Regelampel nicht kennt. TheraNext bringt die HeilM-RL-Regellogik direkt in die Verordnungsmaske – sodass korrekte Dosierung und Fristwahrung keine Denkaufgabe mehr sind.

Was TheraNext leistet

HeilM-RL-Regelampel direkt in der Verordnungsmaske

TheraNext prüft bei jeder Blankoverordnung automatisch Höchstmengen, Regelbehandlungsmenge und Fristen nach HeilM-RL – und zeigt eine farbige Ampel, bevor Sie speichern. Kein manuelles Nachschlagen, kein Tabellenblatt nebenbei.

Heilmittelauswahl mit Diagnosegruppen-Logik

Sobald der ICD-10-Code hinterlegt ist, filtert die Software die für die Diagnosegruppe zugelassenen Heilmittel. Sie wählen nur aus erlaubten Positionen – was die Absetzungsquote bei der Blankoverordnung nachweislich senkt.

Integrierte Fristüberwachung & Wiedervorlagetermin

TheraNext berechnet automatisch den spätesten Behandlungsbeginn sowie das Ende des Verordnungszeitraums und legt eine Wiedervorlage an. So verpassen weder Rezeption noch Therapeut:innen kritische Fristen.

Nahtloser Übergang zur §302-Abrechnung

Abgeschlossene Blankoverordnungen fließen direkt in die §302-Selbstabrechnung – keine Doppelerfassung, kein Bruch zwischen Dokumentation und Abrechnung. Alles in einem System, ohne Abrechnungszentrum.

So funktioniert es

01

Verordnung anlegen & Diagnosegruppe erkennen

Sie scannen oder tippen den ICD-10-Code. TheraNext ordnet diesen automatisch der Diagnosegruppe nach HeilM-RL zu und zeigt sofort, welche Heilmittel und Frequenzen bei dieser Blankoverordnung zulässig sind.

02

Heilmittel & Frequenz wählen – Ampel prüft live

Sie wählen Heilmittel, Einheitenanzahl und Behandlungsfrequenz. Die HeilM-RL-Regelampel springt auf Grün (innerhalb Regelbehandlungsmenge), Gelb (Begründungsbedarf) oder Rot (Höchstmenge überschritten) – in Echtzeit, bevor Sie speichern.

03

Dokumentieren, abrechnen, fertig

Nach der Behandlung füllen Therapeut:innen die Doku-Maske direkt aus der Verordnung heraus. Die fertige Blankoverordnung wird mit einem Klick für die §302-Abrechnung freigegeben – geprüft, vollständig, absetzungssicher.

Blankoverordnung für Ihren Beruf

Wie sich blankoverordnung konkret in Ihrem Fachbereich auswirkt:

Blankoverordnung für die Physiotherapie

In der Physiotherapie ermöglicht die Blankoverordnung die eigenständige Wahl zwischen Einzelbehandlung (z. B. KG, KG-Gerät, MT), Gruppentherapie und kombinierten Heilmitteln – je nach Diagnosegruppe (z. B. EX1, WS2, CS1). TheraNext zeigt pro Diagnosegruppe die exakten Regelbehandlungsmengen und maximalen Einheiten, damit gerade bei hochfrequenten Diagnosen wie lumbalem Schmerzsyndrom (M54.5) oder Zervikalsyndrom kein Überschreitungsrisiko entsteht. Die integrierte Verlaufsdokumentation sichert zudem die Begründungspflicht bei Langzeitbehandlungen.

Ansehen

Blankoverordnung für die Ergotherapie

In der Ergotherapie schafft die Blankoverordnung Spielraum bei der Auswahl motorisch-funktioneller, sensomotorisch-perzeptiver oder neuropsychologisch orientierter Behandlung – relevant z. B. bei Diagnosegruppen wie PS4 (psychische Störungen), NN2 (neurologische Erkrankungen) oder EN2 (Entwicklungsverzögerungen). TheraNext filtert die für die jeweilige Diagnosegruppe zugelassenen ergotherapeutischen Heilmittel und prüft Frequenz und Zeitrahmen nach HeilM-RL, bevor die Verordnung gespeichert wird. So bleibt die Therapieplanung flexibel und die Abrechnung absetzungssicher.

Ansehen

Blankoverordnung für die Logopädie

Für Logopäd:innen ist die Blankoverordnung besonders relevant bei Störungsbildern wie Dysphonie (RE2), Rhinophonie/Dyslalie (SP1, SP3) oder Dysphagie (SC2), bei denen Behandlungsform und Intensität stark vom individuellen Befund abhängen. TheraNext ordnet den ICD-10-Code der Diagnosegruppe zu und zeigt sofort, welche sprach-/stimmtherapeutischen Heilmittel und Frequenzen zulässig sind. Fristüberwachung und Begründungsdokumentation sind direkt in die Verordnungsmaske integriert, sodass kein separates Fristenregister notwendig ist.

Ansehen

Blankoverordnung für die Podologie

In der Podologie ermöglicht die Blankoverordnung seit 01.01.2024 die eigenständige Heilmittelwahl bei Diagnosen wie diabetischem Fußsyndrom (E11.74, Diagnosegruppe PO1) oder peripherer arterieller Verschlusskrankheit. TheraNext erkennt die Diagnosegruppe, filtert die zugelassenen podologischen Maßnahmen (z. B. podologische Komplexbehandlung) und überwacht automatisch die nach HeilM-RL vorgegebenen Behandlungsintervalle. Gerade bei chronisch kranken Patient:innen mit Dauerverordnungsbedarf schützt die Regelampel zuverlässig vor unbeabsichtigten Mengenverstößen.

Ansehen

ab 01.01.2024

Blankoverordnung flächendeckend GKV-Pflicht (§125 SGB V)

Passt dazu

Häufige Fragen zu Blankoverordnung

Kann ich Blankoverordnungen und reguläre Verordnungen im selben System verwalten?

Ja. TheraNext unterscheidet automatisch zwischen regulärer Heilmittelverordnung und Blankoverordnung anhand des Verordnungstyps. Beide laufen in derselben Oberfläche – die Regelampel passt sich je nach Typ an.

Wird die Blankoverordnung auch für Folge- und Langfristverordnungen unterstützt?

Ja. TheraNext erkennt Folgeverordnungen und führt die kumulierten Einheiten je Patient:in und Diagnosegruppe automatisch fort. So sehen Sie jederzeit, wie viele Einheiten bereits genehmigt und abgerechnet wurden.

Wie unterstützt TheraNext bei der Begründungspflicht für außerhalb der Regelbehandlungsmenge?

Sobald die Regelbehandlungsmenge überschritten ist, öffnet die Software ein strukturiertes Begründungsfeld, das die Anforderungen der Krankenkassen abdeckt. Die Begründung wird revisionssicher mit der Verordnung verknüpft und bei der §302-Abrechnung elektronisch übermittelt.

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