Blankoverordnung für die Podologie
Blankoverordnungen sicher umsetzen: TheraNext wählt Heilmittel & Frequenz – die HeilM-RL-Regelampel sichert Höchstmengen und Fristen zuverlässig ab.
Das Problem
Warum die Podologie hier Geld und Zeit verliert
Bei der Blankoverordnung tragen Therapeut:innen die volle Verantwortung für Heilmittelwahl und Frequenz – ein Fehler bei Höchstmengen oder Fristen führt direkt zu Kassen-Absetzungen. Viele Praxen greifen dabei auf Zettelwirtschaft oder externe Tabellen zurück, weil ihr System die Regelampel nicht kennt. TheraNext bringt die HeilM-RL-Regellogik direkt in die Verordnungsmaske – sodass korrekte Dosierung und Fristwahrung keine Denkaufgabe mehr sind.
Im Alltag der Podologie heißt das konkret: Verordnungen fast ausschließlich beim diabetischen Fußsyndrom – enge Indikation.
So löst TheraNext das
Vier konkrete Fähigkeiten, die blankoverordnung in der Podologie spürbar besser machen.
HeilM-RL-Regelampel direkt in der Verordnungsmaske
TheraNext prüft bei jeder Blankoverordnung automatisch Höchstmengen, Regelbehandlungsmenge und Fristen nach HeilM-RL – und zeigt eine farbige Ampel, bevor Sie speichern. Kein manuelles Nachschlagen, kein Tabellenblatt nebenbei.
Heilmittelauswahl mit Diagnosegruppen-Logik
Sobald der ICD-10-Code hinterlegt ist, filtert die Software die für die Diagnosegruppe zugelassenen Heilmittel. Sie wählen nur aus erlaubten Positionen – was die Absetzungsquote bei der Blankoverordnung nachweislich senkt.
Integrierte Fristüberwachung & Wiedervorlagetermin
TheraNext berechnet automatisch den spätesten Behandlungsbeginn sowie das Ende des Verordnungszeitraums und legt eine Wiedervorlage an. So verpassen weder Rezeption noch Therapeut:innen kritische Fristen.
Nahtloser Übergang zur §302-Abrechnung
Abgeschlossene Blankoverordnungen fließen direkt in die §302-Selbstabrechnung – keine Doppelerfassung, kein Bruch zwischen Dokumentation und Abrechnung. Alles in einem System, ohne Abrechnungszentrum.
In drei Schritten
Verordnung anlegen & Diagnosegruppe erkennen
Sie scannen oder tippen den ICD-10-Code. TheraNext ordnet diesen automatisch der Diagnosegruppe nach HeilM-RL zu und zeigt sofort, welche Heilmittel und Frequenzen bei dieser Blankoverordnung zulässig sind.
Heilmittel & Frequenz wählen – Ampel prüft live
Sie wählen Heilmittel, Einheitenanzahl und Behandlungsfrequenz. Die HeilM-RL-Regelampel springt auf Grün (innerhalb Regelbehandlungsmenge), Gelb (Begründungsbedarf) oder Rot (Höchstmenge überschritten) – in Echtzeit, bevor Sie speichern.
Dokumentieren, abrechnen, fertig
Nach der Behandlung füllen Therapeut:innen die Doku-Maske direkt aus der Verordnung heraus. Die fertige Blankoverordnung wird mit einem Klick für die §302-Abrechnung freigegeben – geprüft, vollständig, absetzungssicher.
Im Podologie-Alltag
Fachlich passend statt aufgesetzt
In der Podologie ermöglicht die Blankoverordnung seit 01.01.2024 die eigenständige Heilmittelwahl bei Diagnosen wie diabetischem Fußsyndrom (E11.74, Diagnosegruppe PO1) oder peripherer arterieller Verschlusskrankheit. TheraNext erkennt die Diagnosegruppe, filtert die zugelassenen podologischen Maßnahmen (z. B. podologische Komplexbehandlung) und überwacht automatisch die nach HeilM-RL vorgegebenen Behandlungsintervalle. Gerade bei chronisch kranken Patient:innen mit Dauerverordnungsbedarf schützt die Regelampel zuverlässig vor unbeabsichtigten Mengenverstößen.
Diagnosegruppen, Frequenzen und Leistungen der Podologie sind in TheraNext hinterlegt – von Podologische Komplexbehandlung, Hornhautabtragung, Nagelbearbeitung bis zur regelkonformen Abrechnung. Mehr zur Software für die Podologie.
ab 01.01.2024
Blankoverordnung flächendeckend GKV-Pflicht (§125 SGB V)
Häufige Bedenken – ehrlich beantwortet
Ist die Regelampel wirklich aktuell, wenn die HeilM-RL geändert wird?
TheraNext aktualisiert die HeilM-RL-Regellogik mit jedem G-BA-Beschluss zentral in der Cloud. Als Nutzer:in müssen Sie keine Updates manuell einspielen – die aktuelle Regelversion ist ab dem Stichtag im System, ohne Zutun der Praxis.
Was passiert, wenn ein Sonderfall die Regelgrenzen überschreitet?
Beim Überschreiten der Regelbehandlungsmenge signalisiert die Ampel Gelb und fordert eine Begründungsdokumentation. Das System sperrt nicht – Therapeut:innen können den Sonderfall begründet anlegen, die Begründung wird revisionssicher gespeichert und bei der Abrechnung mitgeführt.
Passt dazu
Weitere Funktionen für die Podologie
Blankoverordnung für andere Berufe
Fragen zu Blankoverordnung in der Podologie
Kann ich Blankoverordnungen und reguläre Verordnungen im selben System verwalten?
Ja. TheraNext unterscheidet automatisch zwischen regulärer Heilmittelverordnung und Blankoverordnung anhand des Verordnungstyps. Beide laufen in derselben Oberfläche – die Regelampel passt sich je nach Typ an.
Wird die Blankoverordnung auch für Folge- und Langfristverordnungen unterstützt?
Ja. TheraNext erkennt Folgeverordnungen und führt die kumulierten Einheiten je Patient:in und Diagnosegruppe automatisch fort. So sehen Sie jederzeit, wie viele Einheiten bereits genehmigt und abgerechnet wurden.
Wie unterstützt TheraNext bei der Begründungspflicht für außerhalb der Regelbehandlungsmenge?
Sobald die Regelbehandlungsmenge überschritten ist, öffnet die Software ein strukturiertes Begründungsfeld, das die Anforderungen der Krankenkassen abdeckt. Die Begründung wird revisionssicher mit der Verordnung verknüpft und bei der §302-Abrechnung elektronisch übermittelt.
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