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Bottom-Funnel-Entscheidungshilfe

Selbstabrechnung nach §302 SGB V versus externes Abrechnungszentrum: Der ehrliche Vergleich

Wer Heilmittelrezepte direkt mit den Krankenkassen abrechnet, behält jeden Euro im Haus – ohne Gebühren, ohne Datenweitergabe an Dritte. TheraNext macht §302-Selbstabrechnung so einfach wie das Absenden einer E-Mail: integrierte HeilM-RL-Regelampel, automatisches Absetzungsmanagement und GoBD-konforme Buchhaltung in einer Software. Dieser Vergleich zeigt, worauf es bei der Entscheidung wirklich ankommt.

Selbstabrechnung vs. Abrechnungszentrum – Vergleich der wichtigsten Kriterien Selbstabrechnung vs. Abrechnungszentrum Selbstabrechnung Kriterium Externes Zentrum 0 % Gebühr alle Einnahmen bleiben in der Praxis Kosten 1–3 % je Rezept dauerhafter Ertragsabzug Volle Echtzeit-Transparenz Absetzungen sofort sichtbar & prüfbar Kontrolle Black Box Daten beim Dritten Direktabrechnung KK kein Zwischenschritt Geschwindigkeit +3–10 Werktage Dienstleister als Flaschenhals Regelampel integriert Fehler vor Einreichung abfangen Absetzungen Reaktiv Korrekturen verzögern Zahlung §302 SGB V – Abrechnung direkt mit Krankenkassen, ohne externe Vermittlung

Kosten: Was eine externe Gebühr je Rezept dauerhaft kostet

Externe Abrechnungsdienstleister berechnen typischerweise 1–3 % des Rezeptwertes als Servicegebühr. Bei einer mittelgroßen Praxis mit 300 Rezepten pro Monat und einem Durchschnittswert von 80 Euro summiert sich das auf 720–2.160 Euro jährlich – Geld, das dauerhaft aus der Praxis abfließt, ohne messbaren Gegenwert, wenn die Software selbst abrechnen kann.

  • 0 % Abrechnungsgebühr mit TheraNext – alle Einnahmen verbleiben in der Praxis
  • Fixe Softwaremonatslizenz statt umsatzabhängiger Prozentgebühr
  • Kurze Vertragslaufzeiten, keine versteckten Mindestmengen

Kontrolle: Echtzeit-Einblick statt Black Box

Wer über ein externes Zentrum abrechnet, gibt Patientendaten und Rezeptinformationen aus der Hand. Absetzungen und Rückläufer werden oft erst Wochen später gemeldet, ohne dass die Praxis unmittelbar korrigieren kann. Mit TheraNext sehen Therapeut:innen jede Einreichung, jeden Kassenstatus und jede Abweichung direkt im Dashboard – in Echtzeit und ohne Umweg.

  • Vollständige Abrechnungshistorie jederzeit einsehbar
  • Absetzungen sofort erkennbar und direkt in der Anwendung korrigierbar
  • Alle Daten auf Servern in Deutschland, Feldverschlüsselung, 2FA

Geschwindigkeit: Direktabrechnung ohne Flaschenhals

Jeder Zwischenschritt kostet Zeit. Ein externes Zentrum sammelt, prüft und leitet erst dann weiter – das bedeutet 3–10 Werktage zusätzliche Verzögerung bis zur Kassenzahlung. TheraNext reicht Rezepte direkt gemäß §302 SGB V bei den Krankenkassen ein. Kein Dienstleister als Puffer, keine Postlaufzeit, kein Warten auf Sammelläufe.

  • Direkteinreichung an alle relevanten Krankenkassen
  • Kein Sammlerlauf eines Dritten – Timing liegt bei Ihnen
  • Schnellere Liquidität verbessert Ihre Finanzplanung

Absetzungsmanagement: Fehler vor der Einreichung statt danach

Die häufigste Ursache für Absetzungen ist eine Abweichung von der Heilmittel-Richtlinie – falsche Frequenz, fehlende Diagnosegruppe, abgelaufene Genehmigung. TheraNext zeigt diese Abweichungen mit einer integrierten HeilM-RL-Regelampel bereits beim Anlegen der Verordnung an, bevor das Rezept eingereicht wird. Externe Zentren prüfen nach Ihrem Bearbeitungsstandard – reagieren können Sie erst, wenn das Geld bereits nicht eingegangen ist.

  • Proaktive Regelampel: Fehler werden vor Einreichung markiert
  • Blankoverordnungs-Unterstützung vollständig integriert
  • Absetzungsquoten sinken, Liquidität steigt

Fazit: Wann lohnt sich welches Modell?

Ein externes Abrechnungszentrum kann sinnvoll sein, wenn keinerlei Kapazität für Einarbeitung besteht oder wenn eine sehr kleine Praxis den Aufwand scheut. Sobald eine Praxis jedoch mehr als 50 Rezepte pro Monat einreicht und Kontrolle über ihre Daten, Kosten und Liquidität behalten will, rechnet sich die Selbstabrechnung mit geeigneter Software ab dem ersten Monat. TheraNext wurde von Grund auf für genau dieses Szenario entwickelt – ohne Abrechnungszentrum, ohne Gebührenverlust.

Häufige Fragen

Brauche ich für die §302-Selbstabrechnung einen eigenen Kassenzulassungsvertrag?

Ja, Heilmittelerbringer benötigen einen Versorgungsvertrag nach §124 SGB V sowie Zulassungsverträge mit den jeweiligen Krankenkassen. Diese Verträge schließen Praxen direkt mit den Verbänden oder Kassen ab – TheraNext unterstützt Sie im Einrichtungsprozess, indem die Kassenstammdaten bereits hinterlegt sind.

Wie aufwendig ist die Umstellung von einem Abrechnungszentrum auf Selbstabrechnung?

Die technische Umstellung in TheraNext dauert in der Regel einen Vormittag. Laufende Rezepte beim bisherigen Dienstleister können Sie parallel abschließen, neue Rezepte stellen Sie sofort auf Direkteinreichung um. Unser Onboarding-Team begleitet die Einrichtung kostenfrei.

Was passiert, wenn eine Krankenkasse einen Beleg absetzt?

TheraNext meldet jede Absetzung direkt im Dashboard mit Abweichungsgrund. Sie können das betroffene Rezept in der Anwendung korrigieren und unverzüglich erneut einreichen – ohne Wartezeit auf eine Rückmeldung eines Dritten.

Ist die Selbstabrechnung mit TheraNext DSGVO-konform?

Ja. TheraNext betreibt alle Server ausschließlich in Deutschland, verschlüsselt sensible Felder auf Datenbankebene und sichert jeden Zugang mit Zwei-Faktor-Authentifizierung. Es werden keine Patientendaten an externe Abrechnungsdienstleister übertragen.

Selbstabrechnung testen – kostenlos, ohne Risiko

Starten Sie Ihre kostenlose Testphase und sehen Sie selbst, wie §302-Direktabrechnung in TheraNext funktioniert. Kein Abrechnungszentrum, keine Mindestlaufzeit, keine versteckten Gebühren.