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TheraNext
Direktabrechnung mit Krankenkassen

§302 selbst abrechnen – Gebühren sparen, Marge behalten

Viele Heilmittelpraxen zahlen jeden Monat bis zu 5 % ihres Umsatzes an externe Dienstleister – für eine Aufgabe, die Ihre Software auch alleine erledigen kann. TheraNext ermöglicht die vollständige §302-Direktabrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen, ohne Zwischenstelle, ohne Wartezeiten, ohne variable Gebühren. Sie behalten Ihre Marge und wissen jederzeit, wo Ihre Forderungen stehen.

§302 Direktabrechnung – Gebührenvergleich Abrechnungszentrum vs. TheraNext Was bleibt wirklich bei Ihnen? Beispiel: 10.000 € Monatsumsatz Mit Abrechnungszentrum Gebühr 2–5 % – 500 € weg Ihr Anteil 9.500 € + Warte­zeiten TheraNext Direktabrechnung Nur monatl. Software-Flat Voller Ertrag 10.000 € direkt nach Zahlung + 500 € / Monat mehr Hochrechnung: 500 € × 12 = 6.000 € Ersparnis/Jahr — ohne Risiko, ohne Bindung

Was §302-Abrechnung ohne Zentrum wirklich bedeutet

§302 SGB V regelt, wie Heilmittelerbringer:innen ihre Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. TheraNext erstellt die Abrechnungsdateien im geforderten Format, übermittelt sie direkt an die Kassendatenstellen und verarbeitet die Rückmeldungen – vollautomatisch, in Ihrer Software. Kein Medienbruch, kein Outsourcing.

  • Abrechnungsdateien nach §302-Spezifikation direkt aus TheraNext
  • Automatische Übermittlung und Statusverfolgung je Kasse
  • Fehlercodes und Korrekturbedarf direkt in der Oberfläche sichtbar

Wie viel Sie jeden Monat sparen

Bei einem Monatsumsatz von 10.000 € und einem typischen Gebührensatz von 2–5 % fließen bis zu 500 € monatlich – also 6.000 € im Jahr – an ein externes Zentrum. TheraNext kostet eine transparente Monatspauschale, unabhängig davon, wie viele Fälle Sie abrechnen. Ihr Ertrag bleibt bei Ihnen, nicht bei Dritten.

Kontrolle statt Blackbox

Mit einem Abrechnungszentrum verlieren Praxen oft den Überblick: Wann wurde eingereicht? Welche Positionen wurden beanstandet? TheraNext zeigt den Status jeder Abrechnung in Echtzeit. Offene Forderungen, Korrekturen und Zahlungseingänge landen in derselben Oberfläche wie Ihr Terminkalender – nichts geht verloren.

  • Forderungsübersicht je Kasse und Behandlungsfall
  • Statusverfolgung von der Einreichung bis zum Zahlungseingang
  • GoBD-konforme Buchführung direkt integriert

Für wen sich Direktabrechnung lohnt

Direktabrechnung rechnet sich besonders für Praxen ab ca. 5–6 Behandler:innen oder einem Umsatz ab circa 8.000 € pro Monat – und für alle, denen Datenhoheit wichtig ist. Da TheraNext vollständig DSGVO-konform arbeitet (Server in Deutschland, Feldverschlüsselung), verlassen Ihre Patientendaten die Plattform nicht. Mit einem Zentrum ist das oft nicht garantiert.

  • Optimal für wachsende Einzel- und Gruppenpraxen
  • Kein Datentransfer an externe Dienstleister
  • Kurzlaufzeitverträge – kein langfristiges Commitment nötig

Heilmittelkatalog, Regelampel und Blanko aus einer Hand

TheraNext kombiniert die §302-Direktabrechnung mit einer vollständigen Verwaltungslogik: Die HeilM-RL-Regelampel prüft Verordnungen automatisch, Blankoverordnungen werden nativ unterstützt, und der aktuelle Heilmittelkatalog ist stets hinterlegt. So entsteht kein Abrechungsfehler wegen einer übersehenen Genehmigungspflicht oder falschen Positionsnummer.

Häufige Fragen

Kann ich als Physiotherapie-Praxis wirklich ohne Abrechnungszentrum abrechnen?

Ja. §302 SGB V erlaubt Heilmittelerbringer:innen die direkte Einreichung bei den Krankenkassen. TheraNext stellt die technische Infrastruktur bereit – Dateiformat, Übermittlung, Rückmeldungsverarbeitung – sodass kein externer Dienstleister nötig ist.

Wie lange dauert es, bis die Kassen zahlen?

Ohne Zentrum sind Sie nicht von deren Prozessen abhängig. Zahlungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Rahmenvertrag Ihrer Kassenart; an der Frist selbst ändert TheraNext nichts, aber Sie sehen den Status jeder Einreichung in Echtzeit und müssen nie bei einer Zwischenstelle nachfragen.

Was passiert, wenn eine Kasse eine Position beanstandet?

TheraNext zeigt Fehlercodes und Beanstandungen direkt in der Oberfläche an. Sie korrigieren den Datensatz und reichen erneut ein – ohne Umweg über ein Zentrum und ohne Wartezeit auf deren Rückmeldung.

Für welche Heilmittelberufe eignet sich TheraNext?

TheraNext ist für alle SGB-V-Heilmittelerbringer konzipiert: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie. Die §302-Abrechnung sowie Heilmittelkatalog und Regelampel sind für alle Berufsgruppen vollständig hinterlegt.

Jetzt selbst abrechnen – kostenlos testen

Starten Sie Ihre kostenlose Testphase und sehen Sie, wie TheraNext Ihre §302-Abrechnung komplett übernimmt – ohne Abrechnungszentrum, ohne Gebühren, ohne Risiko.