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TheraNext
Selbstabrechnung statt Drittkosten

Schluss mit Abrechnungsgebühren: Heilmittelpraxen rechnen jetzt selbst ab

Jedes Rezept, das ein externes Abrechnungszentrum einreicht, kostet Ihre Praxis bares Geld – Monat für Monat, Behandlung für Behandlung. Mit einer integrierten §302-Direktabrechnung reichen Sie Heilmittelrezepte selbst bei den Kostenträgern ein und behalten den vollen Erlös. Die Software führt Sie Schritt für Schritt – ohne externes Dienstleisterkonto, ohne versteckte Transaktionsgebühren.

Von der Abrechnungsgebühr zur Selbstabrechnung: Kostenvergleich Diagramm zeigt links die laufenden Kosten eines Abrechnungszentrums je Rezept und rechts die fixen monatlichen Kosten der Selbstabrechnung mit TheraNext – deutlich günstiger ab mittlerer Praxisgröße. Abrechnungszentrum 1–2 % je Rezept + Grundgebühr / Monat + Einreichungspauschale Kosten skalieren mit jedem Rezept Selbstabrechnung Fixer Monatsbetrag Direktabrechnung §302 Keine Rezeptgebühr Vollständige PVS inklusive Mehr Einnahmen bleiben in der Praxis VS

Was Abrechnungszentren wirklich kosten

Prozentuale Gebühren je Rezept summieren sich schnell zu einem erheblichen Betrag im Monat – ganz unabhängig davon, ob die Software selbst überhaupt etwas bietet. Hinzu kommen Grundgebühren, Einreichungspauschalen und lange Vertragslaufzeiten. Viele Praxisinhaber:innen bemerken erst beim genauen Blick auf die Jahresrechnung, wie groß der stille Abfluss wirklich ist.

  • Prozentualer Abzug auf jede Rezeptposition senkt Ihren tatsächlichen Stundensatz
  • Feste Monatspauschalen laufen auch in urlaubsschwachen Monaten weiter
  • Lange Kündigungsfristen binden Sie auch dann noch, wenn Sie wechseln wollen

§302 SGB V: Direktabrechnung ist für alle Heilmittelerbringer möglich

Das Sozialgesetzbuch erlaubt Heilmittelerbringer:innen, Leistungen nach §302 SGB V direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen – ohne Zwischenstelle. Die integrierte Abrechnungsfunktion übernimmt Prüfung, Bündelung und elektronische Übermittlung der Daten im gesetzlich vorgeschriebenen Format. Fehlermeldungen von Kostenträgern werden strukturiert zurückgespielt, damit Sie Korrekturen schnell vornehmen können.

  • Vollständige Datensatzstruktur gemäß §302-Vorgaben (TA7/TA6)
  • Automatische Plausibilitätsprüfung vor der Einreichung
  • Rückmeldungen und Fehlercodes direkt im Dashboard nachverfolgbar

Alles in einer Software – keine Doppelarbeit mehr

Patientenakte, Terminbuch, Heilmittelverordnung und Abrechnung sind in einer gemeinsamen Oberfläche verbunden. Was Sie in der Behandlung dokumentieren, steht beim Einreichen bereits in der richtigen Form bereit. Es gibt keine Export-Dateien, die manuell hochgeladen werden müssen, und keine doppelte Datenpflege zwischen PVS und Abrechnungsportal.

  • Verordnung prüfen, Behandlung dokumentieren und Rezept abrechnen in einem Workflow
  • Heilmittelrichtlinie-Regelampel zeigt sofort, ob eine Verordnung abrechnungsreif ist
  • GoBD-konforme Buchhaltung und offene Posten in derselben Anwendung

Schneller Einstieg – ohne lange Umstellungsphase

Der Wechsel zur Selbstabrechnung klingt nach Aufwand, lässt sich aber in der Praxis strukturiert vorbereiten. Die Software begleitet Sie durch die notwendigen Schritte: Kassenzulassung prüfen, IK-Nummer hinterlegen, Testübermittlung durchführen. Neue Mitarbeiter:innen finden sich schnell zurecht, weil alle Abrechnungsschritte geführt und erklärt ablaufen.

  • Schritt-für-Schritt-Einrichtungsassistent für die Erstzulassung
  • Testmodus für sichere Übermittlung vor dem ersten Echtlauf
  • Persönlicher Onboarding-Support inklusive

Faire Preise, kurze Laufzeiten – ohne versteckten Gebührenanstieg

Die monatlichen Kosten für die vollständige PVS sind transparent und fix – egal wie viele Rezepte Ihre Praxis einreicht. Kurze Mindestlaufzeiten geben Ihnen die Flexibilität, die Entscheidung ohne Risiko zu testen. Je größer die Praxis, desto größer der Unterschied zu prozentualen Abrechnungsgebühren.

  • Monatlich kündbare Tarife ohne Transaktionskosten
  • Preis skaliert mit der Praxisgröße – nicht mit der Rezeptmenge
  • Kostenloser Testzeitraum zum risikofreien Ausprobieren

Häufige Fragen

Brauche ich ein Institutionskennzeichen (IK), um selbst abzurechnen?

Ja, für die §302-Direktabrechnung benötigen Sie ein eigenes IK, das Sie kostenlos über Ihren Berufsverband oder die ARGE IK beantragen können. Die Software führt Sie durch die Einrichtung und prüft, ob Ihr IK bereits für die elektronische Einreichung freigeschaltet ist.

Wie lange dauert der Umstieg vom Abrechnungszentrum zur Selbstabrechnung?

Bei vorhandenem IK und bestehender Kassenzulassung können erfahrene Praxen den ersten Testlauf innerhalb weniger Tage abschließen. Der Einrichtungsassistent und der persönliche Onboarding-Support verkürzen die Einarbeitungszeit erheblich.

Was passiert, wenn eine Kasse eine Einreichung ablehnt?

Fehlermeldungen und Rückläufer werden direkt im Abrechnungs-Dashboard angezeigt und den betreffenden Rezepten zugeordnet. Sie sehen auf einen Blick, welche Positionen korrigiert werden müssen, und können die Einreichung nach der Korrektur erneut starten.

Ist die Selbstabrechnung auch für kleine Einzelpraxen geeignet?

Ja, und gerade für Einzelpraxen lohnt sich die Umstellung besonders. Der feste Monatsbetrag für die PVS steht einer variablen Abrechnungsgebühr gegenüber, die mit jedem Rezept wächst. Ab einer bestimmten Rezeptanzahl pro Monat arbeitet die Selbstabrechnung kostengünstiger.

Jetzt selbst abrechnen – kostenlos testen

Legen Sie Ihre Praxis an und erleben Sie die vollständige Selbstabrechnung nach §302 SGB V ohne Risiko. Kein Abrechnungszentrum, keine Transaktionsgebühren, keine langen Laufzeiten.