eVO – elektronische Verordnung
eVO in TheraNext: digitale Heilmittelverordnung mit automatischer Regelprüfung und direktem Weg zur §302-Abrechnung. Jetzt kostenlos testen.
Das Problem
Warum das im Praxisalltag wehtut
Papierverordnungen kommen unleserlich, fehlerhaft oder zu spät an – Absetzungen und Nachfragen kosten Ihre Praxis Zeit und Geld. Ab 2027 schreibt der Gesetzgeber die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) verbindlich vor, und viele Praxen stehen vor einem ungeplanten Systemwechsel. TheraNext bereitet Sie heute schon vor: vollständiger eVO-Fluss vom digitalen Empfang über die Regelprüfung bis zur Abrechnung – kein Papierchaos, keine bösen Überraschungen.
Was TheraNext leistet
Digitaler Verordnungseingang ohne Medienbruch
Die eVO erreicht TheraNext direkt über die Telematikinfrastruktur (TI) – kein Einscannen, kein manuelles Abtippen. Alle Verordnungsdaten stehen sofort strukturiert zur Weiterverarbeitung bereit.
Automatische Regelprüfung nach Heilmittel-Richtlinie
TheraNext prüft die eVO beim Eingang gegen die aktuellen HeilM-RL-Vorgaben und zeigt eine Regelampel. Formfehler und Plausibilitätsprobleme werden erkannt, bevor die Behandlung beginnt – Absetzungsrisiko sinkt messbar.
Nahtloser Weg zur §302-Selbstabrechnung
Vom eVO-Eingang bis zur Abrechnungsdatei nach §302 SGB V läuft alles in einem System. Kein Abrechnungszentrum, keine zusätzliche Gebühr je Rezept – Sie behalten die volle Datenhoheit und den gesamten Erlös.
Blankoverordnung und Langfristverordnung integriert
TheraNext unterscheidet automatisch zwischen Regelverordnung, Blankoverordnung und Langfristverordnung und wendet die jeweils passenden Prüfregeln an. Kein manuelles Umschalten, kein Verwechslungsrisiko.
So funktioniert es
1. eVO empfangen
Sobald Ihre Praxis über die TI-Anbindung (RISE) erreichbar ist, landet die eVO automatisch in TheraNext. Alternativ können Sie QR-Code oder Token des Patienten einlesen – der Inhalt wird sicher entschlüsselt und dem richtigen Patientenkonto zugeordnet.
2. Regelprüfung und Freigabe
TheraNext prüft Diagnosegruppe, verordnete Leistungen, Mengen und Fristen sofort gegen die Heilmittel-Richtlinie. Die Regelampel zeigt Grün, Gelb oder Rot – mit konkretem Hinweis, was fehlt oder korrigiert werden muss. Therapeut:innen sehen die Verordnung direkt in ihrer Terminansicht.
3. Behandeln, dokumentieren, abrechnen
Aus der geprüften eVO werden Termine und Dokumentationsvorgaben abgeleitet. Nach der letzten Behandlung übergibt TheraNext die vollständigen Abrechnungsdaten direkt in den §302-Export – fertig für den nächsten Einreichungstermin bei der Krankenkasse.
eVO – elektronische Verordnung für Ihren Beruf
Wie sich evo – elektronische verordnung konkret in Ihrem Fachbereich auswirkt:
eVO – elektronische Verordnung für die Physiotherapie
In der Physiotherapie treffen eVO-Diagnosegruppen wie WS (Wirbelsäule), EX (Extremitäten) oder ZN (Zentrales Nervensystem) besonders häufig auf komplexe Verordnungsketten mit Folgeverordnungen. TheraNext prüft automatisch, ob die verordneten KG-, KMT- oder MT-Einheiten zur Diagnosegruppe passen und ob Langfristverordnungsvoraussetzungen vorliegen – Ihre Rezeption sieht auf einen Blick, ob die Verordnung behandlungsfertig ist.
Ansehen →eVO – elektronische Verordnung für die Ergotherapie
Ergotherapeutische Verordnungen umfassen Leistungsgruppen wie motorisch-funktionelle (MFB), sensomotorisch-perzeptive (SMPB) oder neuropsychologisch orientierte Behandlung (NPBB). Die eVO-Prüfung in TheraNext erkennt, ob die gewählten Heilmittel zur ICD-10-Diagnose und Diagnosegruppe passen und ob Gruppentherapie-Anteile korrekt ausgewiesen sind – bevor Sie die erste Stunde planen.
Ansehen →eVO – elektronische Verordnung für die Logopädie
Logopädische Verordnungen decken Diagnosegruppen wie SP (Sprache), ST (Stimme), STO (Stottern) oder SCH (Schlucken) ab, oft mit engen Mengenvorgaben. TheraNext überwacht bei der eVO-Prüfung automatisch die verordnete Therapiefrequenz und die zulässigen Behandlungseinheiten je Verordnungsfall – so vermeiden Sie Absetzungen wegen Mengenfehler noch vor Behandlungsbeginn.
Ansehen →eVO – elektronische Verordnung für die Podologie
In der Podologie sind eVO-Verordnungen an den Nachweis einer Grunderkrankung (z. B. Diabetes mellitus Typ 1/2, periphere arterielle Verschlusskrankheit) geknüpft. TheraNext prüft beim eVO-Eingang, ob die Indikationsdiagnose nach HeilM-RL vorliegt und ob die verordneten podologischen Komplexbehandlungen (POD) mengenmäßig korrekt sind – Ihre Praxis bleibt bei GKV-Kontrollen auf der sicheren Seite.
Ansehen →ab 01.01.2027
Gesetzliche Pflicht zur eVO für alle Heilmittelerbringer (§ 360 SGB V)
Passt dazu
Häufige Fragen zu eVO – elektronische Verordnung
Ab wann ist die eVO verpflichtend und welche Praxen sind betroffen?
Gemäß § 360 SGB V gilt die Pflicht zur elektronischen Verordnung für Heilmittel ab dem 1. Januar 2027 für alle zugelassenen Heilmittelerbringer in Deutschland – also Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologie-Praxen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Werden Blanko- und Langfristverordnungen ebenfalls digital abgewickelt?
Ja. TheraNext unterscheidet alle Verordnungstypen automatisch. Bei der Blankoverordnung prüft das System die Leistungsauswahl durch die Therapeut:in gegen die zugelassenen Leistungsgruppen; bei Langfristverordnungen werden Verlängerungsfristen und Mengengrenzen überwacht.
Wie sicher sind die eVO-Daten in TheraNext?
TheraNext speichert alle Verordnungsdaten ausschließlich auf Servern in Deutschland. Sensible Felder werden auf Feldebene verschlüsselt, der Zugriff ist rollenbasiert und per 2FA gesichert. Die Übertragung über die TI erfolgt nach den Vorgaben der gematik; TheraNext ist DSGVO-konform zertifiziert.
eVO – elektronische Verordnung in Ihrer Praxis – kostenlos testen
Kostenlos testen, keine Kreditkarte, jederzeit kündbar. In wenigen Tagen startklar – mit betreutem Umzug aus Ihrer bisherigen Software.