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TheraNext
Pflicht ab 2027, heute vorbereitet · Ergotherapie

eVO – elektronische Verordnung für die Ergotherapie

eVO in TheraNext: digitale Heilmittelverordnung mit automatischer Regelprüfung und direktem Weg zur §302-Abrechnung. Jetzt kostenlos testen.

eVO-Fluss in TheraNext: TI-Empfang, Regelprüfung, §302-Abrechnung 1 eVO empfangen TI / RISE gematik-sicher 2 Regelprüfung HeilM-RL-Ampel 3 §302-Abrechnung ohne Zentrum Elektronische Verordnung – eVO-Fluss Von der digitalen Verordnung zur geprüften §302-Abrechnung Pflicht ab 01.01.2027 · § 360 SGB V · Server in Deutschland · DSGVO-konform Physiotherapie Ergotherapie Logopädie Podologie Kostenlos testen →

Das Problem

Warum die Ergotherapie hier Geld und Zeit verliert

Papierverordnungen kommen unleserlich, fehlerhaft oder zu spät an – Absetzungen und Nachfragen kosten Ihre Praxis Zeit und Geld. Ab 2027 schreibt der Gesetzgeber die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) verbindlich vor, und viele Praxen stehen vor einem ungeplanten Systemwechsel. TheraNext bereitet Sie heute schon vor: vollständiger eVO-Fluss vom digitalen Empfang über die Regelprüfung bis zur Abrechnung – kein Papierchaos, keine bösen Überraschungen.

Im Alltag der Ergotherapie heißt das konkret: Aufwändige Verlaufsdokumentation und Therapieberichte an verordnende Ärzt:innen.

So löst TheraNext das

Vier konkrete Fähigkeiten, die evo – elektronische verordnung in der Ergotherapie spürbar besser machen.

Digitaler Verordnungseingang ohne Medienbruch

Die eVO erreicht TheraNext direkt über die Telematikinfrastruktur (TI) – kein Einscannen, kein manuelles Abtippen. Alle Verordnungsdaten stehen sofort strukturiert zur Weiterverarbeitung bereit.

Automatische Regelprüfung nach Heilmittel-Richtlinie

TheraNext prüft die eVO beim Eingang gegen die aktuellen HeilM-RL-Vorgaben und zeigt eine Regelampel. Formfehler und Plausibilitätsprobleme werden erkannt, bevor die Behandlung beginnt – Absetzungsrisiko sinkt messbar.

Nahtloser Weg zur §302-Selbstabrechnung

Vom eVO-Eingang bis zur Abrechnungsdatei nach §302 SGB V läuft alles in einem System. Kein Abrechnungszentrum, keine zusätzliche Gebühr je Rezept – Sie behalten die volle Datenhoheit und den gesamten Erlös.

Blankoverordnung und Langfristverordnung integriert

TheraNext unterscheidet automatisch zwischen Regelverordnung, Blankoverordnung und Langfristverordnung und wendet die jeweils passenden Prüfregeln an. Kein manuelles Umschalten, kein Verwechslungsrisiko.

In drei Schritten

01

1. eVO empfangen

Sobald Ihre Praxis über die TI-Anbindung (RISE) erreichbar ist, landet die eVO automatisch in TheraNext. Alternativ können Sie QR-Code oder Token des Patienten einlesen – der Inhalt wird sicher entschlüsselt und dem richtigen Patientenkonto zugeordnet.

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2. Regelprüfung und Freigabe

TheraNext prüft Diagnosegruppe, verordnete Leistungen, Mengen und Fristen sofort gegen die Heilmittel-Richtlinie. Die Regelampel zeigt Grün, Gelb oder Rot – mit konkretem Hinweis, was fehlt oder korrigiert werden muss. Therapeut:innen sehen die Verordnung direkt in ihrer Terminansicht.

03

3. Behandeln, dokumentieren, abrechnen

Aus der geprüften eVO werden Termine und Dokumentationsvorgaben abgeleitet. Nach der letzten Behandlung übergibt TheraNext die vollständigen Abrechnungsdaten direkt in den §302-Export – fertig für den nächsten Einreichungstermin bei der Krankenkasse.

Im Ergotherapie-Alltag

Fachlich passend statt aufgesetzt

Ergotherapeutische Verordnungen umfassen Leistungsgruppen wie motorisch-funktionelle (MFB), sensomotorisch-perzeptive (SMPB) oder neuropsychologisch orientierte Behandlung (NPBB). Die eVO-Prüfung in TheraNext erkennt, ob die gewählten Heilmittel zur ICD-10-Diagnose und Diagnosegruppe passen und ob Gruppentherapie-Anteile korrekt ausgewiesen sind – bevor Sie die erste Stunde planen.

Diagnosegruppen, Frequenzen und Leistungen der Ergotherapie sind in TheraNext hinterlegt – von Motorisch-funktionelle Behandlung, Sensomotorisch-perzeptive Behandlung, Psychisch-funktionelle Behandlung bis zur regelkonformen Abrechnung. Mehr zur Software für die Ergotherapie.

ab 01.01.2027

Gesetzliche Pflicht zur eVO für alle Heilmittelerbringer (§ 360 SGB V)

Häufige Bedenken – ehrlich beantwortet

Wir haben noch keinen TI-Anschluss – können wir die eVO trotzdem nutzen?

Ja. TheraNext unterstützt die TI-Anbindung über RISE und begleitet Sie beim Konnektor-Setup. Bis zur vollständigen TI-Integration können Verordnungen auch über Token/QR-Code des Patienten eingelesen werden. Der Umstieg auf vollautomatischen TI-Empfang ist dann ohne Datenverlust möglich.

Was passiert, wenn eine eVO Fehler enthält – müssen wir mit der Praxis des Arztes telefonieren?

TheraNext zeigt Ihnen den genauen Fehlergrund und welche Angabe fehlt oder widersprüchlich ist. In vielen Fällen kann die Praxis des Verordnenden eine korrigierte eVO direkt nachsenden; das System erkennt die Nachfolge-Verordnung automatisch. Eine Ampel-Eskalation ohne Handlungsempfehlung gibt es bei TheraNext nicht.

Fragen zu eVO – elektronische Verordnung in der Ergotherapie

Ab wann ist die eVO verpflichtend und welche Praxen sind betroffen?

Gemäß § 360 SGB V gilt die Pflicht zur elektronischen Verordnung für Heilmittel ab dem 1. Januar 2027 für alle zugelassenen Heilmittelerbringer in Deutschland – also Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologie-Praxen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Werden Blanko- und Langfristverordnungen ebenfalls digital abgewickelt?

Ja. TheraNext unterscheidet alle Verordnungstypen automatisch. Bei der Blankoverordnung prüft das System die Leistungsauswahl durch die Therapeut:in gegen die zugelassenen Leistungsgruppen; bei Langfristverordnungen werden Verlängerungsfristen und Mengengrenzen überwacht.

Wie sicher sind die eVO-Daten in TheraNext?

TheraNext speichert alle Verordnungsdaten ausschließlich auf Servern in Deutschland. Sensible Felder werden auf Feldebene verschlüsselt, der Zugriff ist rollenbasiert und per 2FA gesichert. Die Übertragung über die TI erfolgt nach den Vorgaben der gematik; TheraNext ist DSGVO-konform zertifiziert.

eVO – elektronische Verordnung für Ihre Ergotherapie-Praxis – jetzt kostenlos testen

Kostenlos testen, keine Kreditkarte, jederzeit kündbar. In wenigen Tagen startklar – mit betreutem Umzug aus Ihrer bisherigen Software.