Zum Inhalt springen
TheraNext
Digitalisierung

TI-Anbindung fuer Heilmittelerbringer 2026: Pflicht, Ablauf und Vorbereitung auf die eVO

Seit 2024 sind Heilmittelerbringer zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet – 2026 greifen die Sanktionsmechanismen vollstaendig. Wer jetzt handelt, sichert seine Verguetung und ist bereit fuer die elektronische Verordnung ab 2027.

TheraNext Fachredaktion·Digitalisierung & Praxismanagement fuer Heilmittelerbringer·9 Min. Lesezeit
TI-Anbindung Heilmittelerbringer 2026 – Schritt-fuer-Schritt TI-Anbindung fuer Heilmittelerbringer 2026 1 eHBA beantragen 2 Konnektor / RISE waehlen 3 SMC-B & Installation 4 eVO / VSDM aktivieren Foerderung Einmalzahlung GKV-Spitzenverband + lfd. Betriebskosten erstattungsfaehig Pflicht ab 2026 § 291 SGB V fuer alle zugelassenen Heilmittelerbringer Sanktionen moeglich Ausblick eVO 2027 Elektronische Verordnung ersetzt Papierschein TI-Zugang Voraussetzung Stand: Juli 2026 | TheraNext Fachredaktion

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das digitale Rueckgrat des deutschen Gesundheitswesens – und seit dem 1. Januar 2024 auch fuer zugelassene Heilmittelerbringer Pflicht gemaess § 291 SGB V. Wer als Physiotherapeut:in, Ergotherapeut:in, Logopaedin oder Podologin noch nicht angebunden ist oder seine Anbindung noch nicht vollstaendig abgeschlossen hat, riskiert Vergaetungsabzuege bei den Krankenkassen. Dieser Ratgeber erklaert, was die TI-Pflicht konkret bedeutet, welche Komponenten benoetigt werden, wie die Foerderung funktioniert und warum die Anbindung zugleich der entscheidende erste Schritt in Richtung elektronische Verordnung (eVO) ab 2027 ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • TI-Anbindung ist seit 01.01.2024 Pflicht fuer alle zugelassenen Heilmittelerbringer (§ 291 SGB V); bei Verstoessen droht ein GKV-Verguetungsabzug von 1 %.
  • Benoetigt werden: Konnektor (oder cloud-basierter RISE-Zugang), SMC-B fuer die Praxis und eHBA fuer jede:n aktive:n Therapeut:in.
  • Anschaffungs- und Betriebskosten sind durch die Krankenkassen erstattungsfaehig – geregelt in den Rahmenvertraegen nach § 125 SGB V.
  • Die TI-Anbindung inklusive eHBA ist die technische Grundvoraussetzung fuer die elektronische Verordnung (eVO), die ab 2027 den Papierschein abloest.
  • Cloud-basierte PVS wie TheraNext ermoeglichen eine native TI-Anbindung ueber RISE ohne eigene Hardware – ideal fuer mobile Praxen und Praxen mit mehreren Standorten.

Was ist die Telematikinfrastruktur und warum betrifft sie Heilmittelerbringer?

Die Telematikinfrastruktur ist ein sicheres, zertifiziertes Netz, ueber das Leistungserbringer im Gesundheitswesen digital miteinander kommunizieren – vom Arzt ueber die Apotheke bis hin zur Physiotherapiepraxis. Betrieben wird sie von der gematik GmbH, einer Gesellschaft unter Bundesbeteiligung. Ziel ist es, Patientendaten sicher auszutauschen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Versorgungsqualitaet zu verbessern.

Fuer Heilmittelerbringer ist die TI-Anbindung seit dem 1. Januar 2024 gesetzlich vorgeschrieben (§ 291 Abs. 2b SGB V). Das bedeutet: Jede zugelassene Praxis – egal ob Einzelpraxis oder grosse Therapiekette – muss ueber einen zugelassenen Zugangspunkt an die TI angebunden sein. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einem Abzug von einem Prozent auf alle abgerechneten Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen rechnen. Dieser Abzug gilt solange, bis die Anbindung vollstaendig hergestellt und nachgewiesen ist.

  • Gesetzliche Grundlage: § 291 Abs. 2b SGB V (Pflicht ab 01.01.2024)
  • Sanktion: 1 % Abzug auf GKV-Verguetung bei fehlender Anbindung
  • Betroffen: alle zugelassenen Heilmittelerbringer (Physio, Ergo, Logo, Podo u. a.)
  • Zustaendig: gematik GmbH als Betreiberin der TI

Welche Komponenten werden fuer die TI-Anbindung benoetigt?

Die klassische TI-Anbindung ueber einen stationaeren Konnektor setzt drei zentrale Komponenten voraus: den Konnektor selbst, eine institutionelle Smartcard (SMC-B) fuer die Praxis sowie den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) fuer jede einzelne Therapeutin und jeden einzelnen Therapeuten, der TI-gestuetzte Anwendungen aktiv nutzt.

Der Konnektor ist ein Hardware-Geraet, das die Praxis physisch mit dem TI-Netz verbindet. Er wird vom Hersteller geliefert, von einem zertifizierten Dienstleister installiert und muss regelmaessig aktualisiert werden. Die SMC-B ist eine Smartcard fuer die Praxis als Institution – sie weist der TI gegenueber nach, dass es sich um eine zugelassene Einrichtung handelt. Der eHBA ist hingegen personengebunden: Er identifiziert die einzelne Therapeutin oder den Therapeuten und wird benoetigt, um kuenftig elektronische Verordnungen zu signieren oder auf die elektronische Patientenakte (ePA) zuzugreifen.

Wichtig: Nicht jede TI-Anwendung erfordert sofort einen eHBA. Fuer das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) – also das Auslesen der Krankenversichertenkarte – genuegt in vielen Faellen zunaechst die SMC-B. Der eHBA wird jedoch verbindlich notwendig, sobald die elektronische Verordnung (eVO) ausgerollt wird.

  • Konnektor: Hardware-Zugangspunkt, zertifiziert, update-pflichtig
  • SMC-B: Institutionskarte fuer die Praxis (beantragbar bei zugelassenen Kartenherausgebern)
  • eHBA: personengebundener Heilberufeausweis fuer aktive Therapeut:innen
  • VSDM: sofort aktiv – automatischer Abgleich der Versichertenstammdaten

Alternative: TI-Zugang ueber RISE ohne eigene Hardware

Nicht jede Praxis moechte oder muss einen stationaeren Konnektor betreiben. Fuer Praxen, die flexibel und hardwarefrei arbeiten wollen, gibt es von der gematik zugelassene Cloud-Alternativen, die den physischen Konnektor durch einen cloudbasierten Zugangspunkt ersetzen. Ein solcher Anbieter ist RISE Health, der eine zertifizierte Alternative zum Betrieb eines eigenen Konnektors vor Ort bietet.

Der Vorteil: Praxen sparen die Anschaffungs- und Wartungskosten fuer Hardware, Updates werden automatisch eingespielt und der Dienst ist ortsunabhaengig nutzbar – was besonders fuer Praxen mit mehreren Standorten oder mobilen Therapeut:innen relevant ist. Auch bei Umzug oder Expansionen entfaellt der logistische Aufwand eines Hardware-Konnektors vollstaendig.

TheraNext integriert die TI nativ ueber RISE. Das bedeutet: Praxen, die TheraNext nutzen, koennen die TI-Anbindung direkt ueber die Software aktivieren – ohne separate Hardware-Beschaffung, ohne Installationsaufwand vor Ort und ohne Schnittstellenprojekte. Fuer den Alltag aendert sich nahezu nichts, nur dass die Workflows digital abgesichert sind.

eHBA beantragen: Ablauf Schritt fuer Schritt

Den elektronischen Heilberufeausweis beantragen Therapeut:innen nicht beim Arzt oder der Krankenkasse, sondern bei einem von der gematik zugelassenen Kartenherausgeber (Trustcenter). Fuer Heilmittelerbringer kommen derzeit mehrere zertifizierte Anbieter in Betracht, die auf ihren Webseiten eigene Beantragungsportale bereitstellen. Die zustaendige Heilmittelerbringer-Berufsbezeichnung muss angegeben werden; eine Mitgliedschaft in einer Heilberufsammer ist – anders als bei Aerzt:innen – nicht Voraussetzung.

Nach Antragstellung erfolgt eine Identifizierung (Video-Ident oder PostIdent). Anschliessend wird der eHBA physisch per Post zugestellt, zusammen mit einem PIN-Brief. Die Lieferzeit betraegt je nach Anbieter und Auftragslage mehrere Wochen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag fruehzeitig zu stellen, um Verguetungsabzuege durch Verzoegerungen zu vermeiden.

Hinweis: Jede:r Therapeut:in in der Praxis, der oder die TI-gestuetzte Dienste aktiv nutzt, benoetigt einen eigenen eHBA. Ein Ausweis gilt nicht fuer mehrere Personen. Die SMC-B fuer die Praxis wird separat beantragt – ebenfalls bei einem zugelassenen Kartenherausgeber, aber unabhaengig vom eHBA-Antrag.

  • Schritt 1: Kartenherausgeber auswaehlen (gematik-zertifiziert)
  • Schritt 2: Online-Antrag mit Berufsbezeichnung und Identifizierung
  • Schritt 3: Identitaetsverifikation per Video-Ident oder PostIdent
  • Schritt 4: Empfang von eHBA + PIN-Brief, Aktivierung
  • Hinweis: Lieferzeit einplanen – fruehzeitig beantragen!

Kosten der TI-Anbindung und Erstattung durch die Krankenkassen

Die TI-Anbindung verursacht Kosten in zwei Kategorien: einmalige Anschaffungskosten sowie laufende Betriebskosten. Fuer zugelassene Heilmittelerbringer sieht der GKV-Spitzenverband eine Finanzierungsregelung vor: Es werden sowohl eine Erstattungspauschale fuer die Erstausstattung als auch laufende Erstattungsbetraege fuer die Betriebskosten gezahlt.

Die genauen Erstattungsbetraege sind in den jeweiligen Rahmenvertraegen nach § 125 SGB V verankert und unterscheiden sich je nach Berufsgruppe und Kassenart. Die Erstattung setzt voraus, dass die Anbindung tatsaechlich hergestellt und nachgewiesen ist. Praxen, die noch nicht angebunden sind, erhalten weder Erstattung noch koennen sie den Verguetungsabzug vermeiden.

Bei der Wahl eines cloud-basierten TI-Zugangs entfallen haeufig die hohen Anschaffungskosten fuer Hardware. Die monatlichen Servicegebuehren sind in der Regel erstattungsfaehig, soweit sie den im Rahmenvertrag festgesetzten Betriebskosten entsprechen. Auch der eHBA verursacht jaehrliche Gebuehren, die ebenfalls erstattungsfaehig sein koennen.

VSDM und weitere TI-Anwendungen im Praxisalltag

Die erste aktiv nutzbare TI-Anwendung fuer Heilmittelerbringer ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Beim Praxisbesuch wird die elektronische Gesundheitskarte der Patient:innen in ein Kartenlesegeraet gesteckt und die gespeicherten Versichertenstammdaten werden mit den Krankenkassen online abgeglichen. So wird automatisch geprueft, ob die Versicherung noch aktiv ist und ob sich Adress- oder Versicherungsangaben geaendert haben.

Fuer den Praxisalltag bedeutet das: weniger manuelle Datenpflege, weniger Fehler bei der Abrechnung und ein automatischer Schutz vor der Abrechnung fuer nicht mehr versicherte Personen. Der VSDM-Abgleich ist bereits heute verpflichtend und sollte bei jeder Erstvorstellung sowie in regelmaessigen Abstaenden durchgefuehrt werden.

Neben VSDM sind kuenftig weitere TI-Anwendungen relevant: die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) fuer den sicheren digitalen Nachrichtenversand sowie der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), sobald Patient:innen dieser zugestimmt haben. Diese Anwendungen setzen in der Regel den eHBA voraus.

Ausblick: Die elektronische Verordnung (eVO) ab 2027

Der naechste grosse Schritt ist die elektronische Verordnung fuer Heilmittel. Die eVO ersetzt den bisherigen Papierschein vom Arzt vollstaendig durch einen digitalen Verordnungsdatensatz, der ueber die TI uebermittelt und in der PVS der Praxis automatisch eingelesen wird. Die gesetzliche Einfuehrungspflicht ist fuer 2027 geplant – erste Pilotregionen laufen bereits.

In der Praxis bedeutet das: Kein Schein mehr, den Patient:innen verlieren oder vergessen koennten. Keine unleserlichen Handschriften. Keine manuelle Dateneingabe. Die Verordnungsdaten sind direkt in der Terminplanung und Abrechnung verfuegbar, Fehler durch Uebertragung entfallen und die Abrechnungssicherheit steigt erheblich.

Die Voraussetzung fuer die Nutzung der eVO ist eine vollstaendig funktionsfaehige TI-Anbindung inklusive eHBA. Praxen, die die TI-Anbindung jetzt in Angriff nehmen, sind nicht nur gesetzeskonform im Jahr 2026, sondern auch technisch bereit fuer die eVO-Pflicht 2027. TheraNext wird die eVO nativ unterstuetzen, sobald der Rollout offiziell startet – Verordnungen koennen dann direkt im System eingelesen, geprueft und in Behandlungsserien verwandelt werden.

Checkliste: So gelingt die TI-Anbindung reibungslos

Die TI-Anbindung erfordert Vorlaufzeit. Wer die folgenden Schritte in der richtigen Reihenfolge abarbeitet, vermeidet typische Verzoegerungen und schuetzt sich vor Verguetungsabzuegen. Besonders der eHBA-Antrag sollte fruehzeitig gestellt werden, da die Lieferzeiten der Kartenherausgeber variieren.

Praxen mit mehreren Therapeut:innen sollten sicherstellen, dass alle relevanten Personen rechtzeitig einen eHBA beantragt haben. Fuer Praxen, die cloud-basierte Software wie TheraNext einsetzen, ist der Einstieg besonders unkompliziert, da TI und RISE-Anbindung direkt in der Software integriert sind und kein separates Hardware-Projekt anfaellt.

  • SMC-B bei zugelassenem Kartenherausgeber beantragen
  • eHBA fuer alle aktiven Therapeut:innen beantragen (Lieferzeit einplanen!)
  • Konnektor oder RISE-Cloud-Zugang einrichten
  • VSDM aktivieren und im Praxisalltag nutzen
  • Erstattungsantrag bei der Krankenkasse stellen
  • eVO-Bereitschaft pruefen: eHBA vorhanden, Software TI-kompatibel?
  • Praxisteam zu TI-Ablaeufen und Datenschutz schulen
T

Verfasst & fachlich geprüft von

TheraNext Fachredaktion

Digitalisierung & Praxismanagement fuer Heilmittelerbringer

Häufige Fragen

Bin ich als Heilmittelerbringer wirklich zur TI-Anbindung verpflichtet?

Ja. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die TI-Anbindungspflicht fuer alle zugelassenen Heilmittelerbringer gemaess § 291 Abs. 2b SGB V. Wird die Pflicht nicht erfuellt, koennen die gesetzlichen Krankenkassen einen Verguetungsabzug von einem Prozent auf alle abgerechneten Leistungen vornehmen.

Brauche ich wirklich einen eigenen Konnektor oder gibt es Alternativen?

Nein, ein eigener stationaerer Konnektor ist keine zwingende Voraussetzung. Es gibt von der gematik zugelassene Cloud-Alternativen (Konnektor-as-a-Service). Ein Beispiel ist RISE Health, dessen Dienst direkt in Praxisverwaltungssoftware wie TheraNext integriert ist. Damit entfallen Hardware-Anschaffung und lokale Wartung.

Wie lange dauert die Beantragung des eHBA?

Die Lieferzeit variiert je nach Kartenherausgeber und aktueller Auftragslage. Erfahrungsgemaess sollte man mit mehreren Wochen rechnen – von der Antragstellung bis zum Empfang des Ausweises und des PIN-Briefs. Eine fruehzeitige Antragstellung ist dringend empfohlen, um Verguetungsabzuege durch Verzoegerungen zu vermeiden.

Was aendert sich mit der elektronischen Verordnung (eVO) ab 2027?

Die eVO ersetzt den Papierschein vom Arzt vollstaendig durch einen digitalen Verordnungsdatensatz, der ueber die TI uebermittelt wird. Fuer Praxen bedeutet das keine manuelle Dateneingabe mehr, weniger Fehler und hoehere Abrechnungssicherheit. Eine vollstaendige TI-Anbindung inklusive eHBA ist Voraussetzung fuer die Nutzung der eVO.

Weniger Ausfälle. Sichere Abrechnung. Mehr Zeit für Behandlung.

Kostenlos testen, keine Kreditkarte, jederzeit kündbar. In wenigen Tagen startklar – mit betreutem Umzug aus Ihrer bisherigen Software.