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Verordnung

Blankoverordnung in der Physiotherapie

Seit November 2024 dürfen Physiopraxen bei der Blankoverordnung Heilmittel und Frequenz selbst festlegen. Das bringt Freiheit – und Verantwortung. Dieser Leitfaden erklärt Ablauf, Regeln, Höchstmengen und Fristen.

TheraNext Fachredaktion·Heilmittel-Abrechnung & HeilM-RL·9 Min. Lesezeit
Blankoverordnung: Praxis wählt Heilmittel und Frequenz selbstHeilmittelFrequenzRegelampelprüft Zulässigkeit

Die Blankoverordnung verschiebt Entscheidungsspielraum von der verordnenden Ärztin zur Praxis: Die Diagnose und die Diagnosegruppe kommen weiterhin vom Arzt, doch welche Heilmittel in welcher Frequenz eingesetzt werden, entscheidet die Physiotherapiepraxis fachlich selbst. Das ist ein echter Fortschritt – aber nur, wenn die Praxis die Regeln der Heilmittel-Richtlinie sicher beherrscht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1.11.2024 wählt die Physiopraxis bei der Blankoverordnung Heilmittel und Frequenz selbst.
  • Diagnose und Diagnosegruppe kommen weiter vom Arzt; die Umsetzung verantwortet die Praxis.
  • Höchstmengen und Fristen entscheiden über die Genehmigungs- und Abrechnungsfähigkeit.
  • Eine HeilM-RL-Regelprüfung in Echtzeit ist der wirksamste Schutz vor Absetzungen.

Was die Blankoverordnung ist

Bei der Blankoverordnung gibt die verordnende Ärztin nur noch Diagnose, Diagnosegruppe und das Vorliegen einer Blankoverordnung an. Die konkrete Auswahl der Heilmittel und die Behandlungsfrequenz legt die Praxis fest – innerhalb des zulässigen Rahmens des Heilmittelkatalogs.

Das Ziel des Gesetzgebers: weniger Bürokratie, weniger Nachfragen beim Arzt, mehr fachliche Verantwortung dort, wo die Behandlung stattfindet. In der Physiotherapie ist die Blankoverordnung seit dem 1. November 2024 möglich.

Was die Praxis jetzt selbst entscheidet

Die Praxis wählt das passende Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie), legt die Anzahl der Einheiten fest und bestimmt die Frequenz. Diese Freiheit endet aber an den Höchstmengen und Regeln der jeweiligen Diagnosegruppe.

  • Auswahl des Heilmittels je Diagnosegruppe
  • Festlegung von Menge und Frequenz
  • Verantwortung für die regelkonforme Umsetzung

Höchstmengen und Fristen im Blick

Jede Diagnosegruppe hat eine orientierende Behandlungsmenge und eine Höchstmenge. Wer sie überschreitet, riskiert eine Absetzung. Ebenso wichtig sind die Fristen: Der Behandlungsbeginn muss innerhalb der vorgesehenen Frist nach Ausstellung liegen, und Unterbrechungen dürfen bestimmte Zeiträume nicht überschreiten.

Gerade weil die Praxis nun mehr selbst verantwortet, wird die formale Kontrolle wichtiger: Ein Formfehler fällt sonst erst im Absetzungsbescheid auf – dann ist das Geld meist verloren.

Absetzungen vermeiden – so gelingt es

Der wirksamste Schutz ist eine Software, die die Heilmittel-Richtlinie in Echtzeit prüft. Die HeilM-RL-Regelampel von TheraNext zeigt sofort, ob Diagnosegruppe, Leitsymptomatik, gewähltes Heilmittel, Frequenz und Höchstmenge zusammenpassen – bevor die Behandlung startet.

  • Regelampel prüft Zulässigkeit vor der Behandlung
  • Fristenwächter meldet Beginn, Unterbrechung, Ablauf
  • Saubere Übergabe in die §302-Abrechnung

Blankoverordnung und Abrechnung

Die selbst gewählten Leistungen müssen vollständig und korrekt in die §302-Abrechnung fließen. TheraNext übernimmt die abrechenbaren Positionen direkt aus Termin und Dokumentation, prüft sie im Preflight und bündelt sie je Kostenträger – revisionssicher und GoBD-konform.

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Verfasst & fachlich geprüft von

TheraNext Fachredaktion

Heilmittel-Abrechnung & HeilM-RL

Häufige Fragen

Seit wann gilt die Blankoverordnung in der Physiotherapie?

Seit dem 1. November 2024 ist die Blankoverordnung in der Physiotherapie möglich.

Wer legt bei der Blankoverordnung die Frequenz fest?

Die Praxis – innerhalb der Regeln und Höchstmengen der jeweiligen Diagnosegruppe.

Wie vermeide ich Absetzungen bei der Blankoverordnung?

Mit einer Software, die Diagnosegruppe, Heilmittel, Frequenz und Höchstmenge in Echtzeit gegen die Heilmittel-Richtlinie prüft – wie die Regelampel von TheraNext.

Weniger Ausfälle. Sichere Abrechnung. Mehr Zeit für Behandlung.

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