Was die Blankoverordnung ist
Bei der Blankoverordnung gibt die verordnende Ärztin nur noch Diagnose, Diagnosegruppe und das Vorliegen einer Blankoverordnung an. Die konkrete Auswahl der Heilmittel und die Behandlungsfrequenz legt die Praxis fest – innerhalb des zulässigen Rahmens des Heilmittelkatalogs.
Das Ziel des Gesetzgebers: weniger Bürokratie, weniger Nachfragen beim Arzt, mehr fachliche Verantwortung dort, wo die Behandlung stattfindet. In der Physiotherapie ist die Blankoverordnung seit dem 1. November 2024 möglich.
Was die Praxis jetzt selbst entscheidet
Die Praxis wählt das passende Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie), legt die Anzahl der Einheiten fest und bestimmt die Frequenz. Diese Freiheit endet aber an den Höchstmengen und Regeln der jeweiligen Diagnosegruppe.
- ✓Auswahl des Heilmittels je Diagnosegruppe
- ✓Festlegung von Menge und Frequenz
- ✓Verantwortung für die regelkonforme Umsetzung
Höchstmengen und Fristen im Blick
Jede Diagnosegruppe hat eine orientierende Behandlungsmenge und eine Höchstmenge. Wer sie überschreitet, riskiert eine Absetzung. Ebenso wichtig sind die Fristen: Der Behandlungsbeginn muss innerhalb der vorgesehenen Frist nach Ausstellung liegen, und Unterbrechungen dürfen bestimmte Zeiträume nicht überschreiten.
Gerade weil die Praxis nun mehr selbst verantwortet, wird die formale Kontrolle wichtiger: Ein Formfehler fällt sonst erst im Absetzungsbescheid auf – dann ist das Geld meist verloren.
Absetzungen vermeiden – so gelingt es
Der wirksamste Schutz ist eine Software, die die Heilmittel-Richtlinie in Echtzeit prüft. Die HeilM-RL-Regelampel von TheraNext zeigt sofort, ob Diagnosegruppe, Leitsymptomatik, gewähltes Heilmittel, Frequenz und Höchstmenge zusammenpassen – bevor die Behandlung startet.
- ✓Regelampel prüft Zulässigkeit vor der Behandlung
- ✓Fristenwächter meldet Beginn, Unterbrechung, Ablauf
- ✓Saubere Übergabe in die §302-Abrechnung
Blankoverordnung und Abrechnung
Die selbst gewählten Leistungen müssen vollständig und korrekt in die §302-Abrechnung fließen. TheraNext übernimmt die abrechenbaren Positionen direkt aus Termin und Dokumentation, prüft sie im Preflight und bündelt sie je Kostenträger – revisionssicher und GoBD-konform.
Verfasst & fachlich geprüft von
TheraNext Fachredaktion
Heilmittel-Abrechnung & HeilM-RL